Aktuelles
MUSIKGARTEN (ELTERN-KIND-KURSE) UND MUSIKALISCHE FRÜHERZIEHUNG STARTEN AB 06. APRIL IN STEINBACH!
Es gibt aktuell noch Plätze für unsere Musikgarten und MFE-Kurse in Steinbach ab April
Mittwoch, 15:15 Uhr - 16:00 Uhr: Musikalische Früherziehung (ohne Eltern, von 3-6 Jahren)
Mittwoch, 16:45 Uhr - 17:30 Uhr: Babygarten (Eltern-Kind-Kurs, 0-1,5 Jahre)
EISENBERG AUFGEPASST - DA KOMMT ETWAS...!
Nach intensiven Verhandlungen mit der katholischen Kirche und der Stadt Eisenberg, ist nun endlich eine Entscheidung gefallen und die Tinte getrocknet: die Musikschule Donnersbergkreis wird im Mai 2022 im ehemaligen katholischen Pfarrhaus direkt neben der Kirche ihre Zelte aufschlagen und Musikunterricht für Groß und Klein anbieten.
Wir finden, dies war längst überfällig und fühlen uns geehrt, dass wir mit etwas Kultur und Musik ein wenig Leben in Eisenbergs Innenstadt zurückbringen dürfen!
Die offizielle, nicht öffentliche Eröffnung findet am Donnerstag, den 05.05.22 statt. Das Angebot wird von Klavier über Gitarre bis hin zu Schlagzeug und Cello reichen. Informationen gibt's gerne auch schon vorab unter 06352 - 710 215, Schnuppergutscheine sind ab sofort für Mai buchbar!
https://www.kreismusikschule-donnersberg.de/unterrichtsangebote/schnuppergutschein-buchen/
P. S.: Falls jemand gebrauchte Instrumente - insbesondere Klaviere oder Schlagzeuge - in gutem Zustand abzugeben hat, so freut sich die Musikschule immer über eine Spende. Ihr Instrument wird von uns begutachtet und findet eventuell einen Platz in unserem neuen Gebäude oder in der Obhut eines / einer Schüler*in als Leihinstrument. Melden Sie sih hierzu ebenfalls unter 06352 - 710 215.
CORONA UPDATE
Bitte nehmen Sie folgende Regelungen des Landes Rheinland-Pfalz zur Durchführung von außerschulischen Musikunterricht zur Kenntnis:
"Außerschulischer Musikunterricht ist im Innenbereich zulässig, wenn:
- ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen (Kinder bis 3 Monate nach Vollendung ihres zwölften Lebensjahres und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können) sowie bis zu 25 Minderjährige, auch wenn diese nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, teilnehmen.
- Es gilt die Maskenpflicht (soweit die Tätigkeit dies erlaubt).
- Es gilt ferner die Testpflicht, die für geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte volljährige Personen entfällt, wenn durchgehend die Maske getragen werden kann. Von der (zusätzlichen) Testpflicht ausgenommen sind
- Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) erhalten haben,
- Kinder bis 12 Jahre und 3 Monaten,
- ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellten Personen sind."
Quelle: corona.rlp.de/de/themen/kultur
Dies bedeutet, dass Maskenpflicht für alle besteht, die nicht Mund und Lippen zum Ausüben des Instruments benötigen (Holz- und Blechblasinstrumente, Vokalunterricht).
Euer Team der Musikschule Donnersbergkreis e. V.